Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Schübelbach
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Schübelbach
Grünhaldenstrasse 3
8862 Schübelbach
Kontakt:
Email: vermittleramt@schuebelbach.ch
Zuständig für:
- 8863 Buttikon SZ
- 8862 Schübelbach
- 8855 Wangen SZ
- 8854 Siebnen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Schübelbach
Machen Sie online ein professionelles Schlichtungsgesuch Friedensrichter für eine Adresse in Siebnen , Wangen SZ , Schübelbach oder Buttikon SZ.
Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Schübelbach einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Vorderthal (8857 Vorderthal) , Vermittleramt Gemeinde Reichenburg (8864 Reichenburg) , Vermittleramt Galgenen (8864 Reichenburg) , Vermittlungsamt Sarganserland (8890 Flums) , Friedensrichteramt Urdorf (8902 Urdorf) oder Friedensrichteramt Birmensdorf (8903 Birmensdorf ZH).