Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Steinen
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Steinen
Räbengasse 17
6422 Steinen
Kontakt:
Zuständig für:
- 6422 Steinen
- 6416 Steinerberg
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Steinen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Steinen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Bezirk Küssnacht (6403 Küssnacht am Rigi) , Vermittleramt Gemeinde Arth (6415 Arth) , Vermittleramt Gemeinde Sattel (6417 Sattel) , Vermittleramt Gemeinde Rothenthurm (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Steinerberg (6418 Rothenthurm) , Vermittleramt Gemeinde Lauerz (6424 Lauerz) , Vermittleramt Gemeinde Schwyz (6430 Schwyz) , Vermittleramt Gemeinde Illgau (6434 Illgau) , Vermittleramt Gemeinde Muotathal (6436 Bisisthal) oder Vermittleramt Gemeinde Ingenbohl (6440 Brunnen).