Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Vorderthal

Adresse:

Vermittleramt Gemeinde Vorderthal
Wägitalerstrasse 59a
8857 Vorderthal

Kontakt:

Telefon: 055 446 15 66

Zuständig für:

  • 8857 Vorderthal
  • 8846 Willerzell

Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.

Was macht ein Friedensrichteramt?

Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.

Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Vorderthal

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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Vorderthal einreichen?

Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Innerthal (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Wangen (8855 Wangen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Schübelbach (8862 Schübelbach) , Vermittleramt Gemeinde Reichenburg (8864 Reichenburg) , Vermittleramt Galgenen (8864 Reichenburg) , Vermittlungsamt Sarganserland (8890 Flums) oder Friedensrichteramt Urdorf (8902 Urdorf).

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