Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Gemeinde Wangen
Adresse:
Vermittleramt Gemeinde Wangen
Peterliwiese 9
8855 Wangen SZ
Kontakt:
Telefon: 055 460 16 33
Zuständig für:
- 8855 Wangen SZ
- 8854 Siebnen
- 8853 Lachen SZ
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Gemeinde Wangen
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Gemeinde Wangen einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Gemeinde Unteriberg (8842 Unteriberg) , Vermittleramt Gemeinde Oberiberg (8843 Oberiberg) , Vermittleramt Gemeinde Altendorf (8852 Altendorf) , Vermittleramt Tuggen (8853 Lachen) , Vermittleramt Gemeinde Lachen (8853 Lachen SZ) , Vermittleramt Gemeinde Vorderthal (8857 Vorderthal) , Vermittleramt Gemeinde Schübelbach (8862 Schübelbach) , Vermittleramt Gemeinde Reichenburg (8864 Reichenburg) , Vermittleramt Galgenen (8864 Reichenburg) oder Vermittlungsamt Sarganserland (8890 Flums).