Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland
Adresse:
Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland
Regierungsgebäude
9100 Herisau
Kontakt:
Telefon: 071 343 66 71
Email: vermittleramt.hinterland@ar.ch
Zuständig für:
- 9104 Waldstatt
- 9105 Schönengrund
- 9063 Stein AR
- 9064 Hundwil
- 9103 Schwellbrunn
- 9107 Urnäsch
- 9100 Herisau
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2 (9043 Trogen) , Vermittleramt Rüte (9050 Appenzell Steinegg) , Vermittleramt Appenzell (9050 Appenzell) , Vermittleramt Haslen (9054 Haslen AI) , Vermittleramt Schwende (9057 Schwende) , Vermittleramt Gonten (9108 Gonten) , Vermittlungsamt Gossau (9201 Gossau SG) , Vermittlungsamt Rorschach-West (9401 Rorschach) , Vermittlungsamt Rorschach-Ost (9401 Rorschach) oder Vermittleramt Oberegg (9413 Oberegg).