Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2
Adresse:
Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2
Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
Kontakt:
Telefon: 071 343 66 72
Email: vermittleramt.mittelland@ar.ch
Zuständig für:
- 9043 Trogen
- 9042 Speicher
- 9056 Gais
- 9055 Bühler
- 9053 Teufen
Dies ist nicht die offizielle Webseite dieses Amtes.
Was macht ein Friedensrichteramt?
Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen. Ihr obliegt die Durchführung des Schlichtungsverfahrens, sofern dafür nicht eine der besonderen Schlichtungsbehörden (für Arbeitsrecht, bzw. für Miet- und Pachtrecht) zuständig ist. Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, hat beim zuständigen Friedensrichteramt ein Schlichtungsgesuch mit Angabe der Rechtsbegehren einzureichen.
Schlichtungsgesuch Friedensrichter für Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2
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Möchten Sie das Schlichtungsgesuch nicht beim Vermittleramt Appenzeller Mittelland / Kreis 2 einreichen?
Andere Personen reichten das Schlichtungsgesuch ein beim Friedensrichteramt Schlieren (8952 Schlieren) , Friedensrichteramt Dietikon (8953 Dietikon) , Friedensrichteramt Geroldswil (8954 Geroldswil) , Friedensrichteramt Oetwil an der Limmat (8955 Oetwil an der Limmat) , Vermittlungsamt St.Gallen (9004 St. Gallen) , Vermittleramt Appenzell (9050 Appenzell) , Vermittleramt Rüte (9050 Appenzell Steinegg) , Vermittleramt Haslen (9054 Haslen AI) , Vermittleramt Schwende (9057 Schwende) oder Vermittleramt Kreis 1 Appenzeller Hinterland (9100 Herisau).