Humorvolle Mahnungen können falsch verstanden oder nicht ernst genommen werden. Der Vers stammt allerdings aus einem echten Gerichtsfall in Deutschland.
Ein Gläubiger hatte seine Mahnung in Versen verfasst. Der Schuldner hatte offenbar keinen Humor (oder kein Geld) und musste deshalb verklagt werden. Das Landgericht Frankfurt/a.M. verfasste daraufhin das Gerichtsurteil ebenso in Versen:
" ... Ist zum Eintritt des Verzug der Wortlaut obigen Schreibens deutlich genug? Oder kommt eine Mahnung nicht in Betracht, wenn ein Gläubiger den Anspruch in Versen geltend macht? Die Kammer jedenfalls stört sich nicht dran und meint, nicht auf die Form, den Inhalt kommt's an.“ (Quelle: www.akademie.de, 2011)