Falsch, mit diesem Text können Sie sich strafbar machen. Wer einem Schuldner in einem Mahnschreiben „ernstliche Nachteile“ androht, um ihn zu einer Zahlung zu veranlassen, macht sich unter Umständen wegen Nötigung (Art. 181 Strafgesetzbuch) strafbar. Beispiel: wenn dem Schuldner mit Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit oder seines Rufs gedroht wird.