Hilfe: Antworten auf häufige Fragen

Warum kostet der Betreibungsauszug hier mehr als beim Amt?

Wenn Sie beim Amt bestellen, erhalten Sie einzig einen Original-Auszug auf Papier. Dieser wird Ihnen per Post zugestellt. Der Bestellungsvorgang dauert in der Regel mehrere Tage.

Bei Betreibungsschalter-Plus bestellen Sie online und erhalten den Auszug elektronisch geliefert, in der Regel innerhalb eines Arbeitstages oder sogar am selben Tag. Sie wickeln den gesamten Prozess online ab und haben danach jederzeit Zugriff auf das Original. Zusätzlich verfügt der Betreibungsauszug über ein elektronisches Siegel (Swiss Trust Chain der Swisscom/Post) und kann von dritter Seite jederzeit online überprüft werden.

Unser Preis setzt sich wie folgt zusammen:
CHF 18.00 Amtliche Gebühr
CHF   2.00 Kreditkarten- und Bearbeitungsgebühr
CHF   8.00 Unlimitierte codierte Zugriffe und Verifizierungssystem, wodurch jede PDF- und Print-Kopie einem Original entspricht.

CHF 28.00 Total
 

Wann erhalte ich den Auszug?

Die Lieferzeit eines Auszugs hängt vom jeweiligen Amt ab. Nach unseren Erfahrungen liefern die Ämter in über 92 Prozent der Fälle den Auszug innert 24 Stunden. Wir leiten Ihnen den Auszug sofort weiter. Wir arbeiten derzeit daran, Ihnen in Zukunft für jedes Amt individuelle, präzise Voraussagen zur Lieferzeit anbieten zu können.
 

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Ihre derzeitigen Zahlungsmöglichkeiten sind:

  • Kreditkarten Visa und Mastercard
  • Postfinance oder Post-Karte
     

Ich kann mich nicht einloggen, was muss ich tun?

Nutzen Sie die «Passwort vergessen»-Funktion. Wir liefern Ihnen umgehend einen neuen Link zum Einloggen.
 

Wo finde ich den Betreibungsauszug in meinem Login-Bereich?

Sie finden den Auszug nach dem Login in der linken Spalte unter der Rubrik «Letzte Dokumente».
 

Ich kann bei der Bestellung meinen Ausweis oder meine Unterschrift nicht hochladen. Wie kann ich meine Bestellung fertigstellen?

Senden Sie uns Ihre Unterschrift (auf weissem Papier unterschreiben und fotografieren) sowie die Ausweiskopie per Anhang an info@collecta.ch, dann können wir die Bestellung für Sie vervollständigen und ausführen.
 

Wozu muss ich die eSchKG-Erklärung unterschreiben?

Die eSchKG-Erklärung wird von den Betreibungsämtern verlangt, falls Sie über keine Sedex-Nummer verfügen. Mit der Erklärung geben Sie Ihr Einverständnis, dass die Collecta AG in Ihrem Namen Daten elektronisch über eSchKG (Standard des Bundes für den Austausch von elektronischen Betreibungsdaten) an das Betreibungsamt übermitteln und empfangen darf. Sie müssen die Erklärung nur bei der ersten Bestellung unterschreiben. 
 

Wie wird die eBetreibung an das Amt übermittelt?

Sobald Sie uns Ihre Erklärung zurücksenden, wird die eBetreibung elektronisch an das Betreibungsamt übermittelt. Der gesamte Prozess der Betreibung wird dann mit dem Betreibungsamt auf elektronischem Wege abgewickelt. Das System überwacht die Fristen. Werden weitere Schritte notwendig, zeigt Ihnen das System den Fall in der entsprechenden Rubrik an.
 

Haben Sie weitere Fragen?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail: betreibungsschalter-plus @ collecta.ch