Betreibungs Know-How
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Betreibung: Definition und Grundlage
Die Betreibung ist die Form der Zwangsvollstreckung, um in der Schweiz eine Forderung einzutreiben. Die rechtliche Grundlage für die Betreibung bildet das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).
Im SchKG sind Gegenstand der Schuldbetreibung und Betreibungsarten in Artikel 38 A geregelt:
Abs. 1: Auf dem Wege der Schuldbetreibung werden die Zwangsvollstreckungen durchgeführt, welche auf eine Geldzahlung oder eine Sicherheitsleistung gerichtet sind.
Abs. 2: Die Schuldbetreibung beginnt mit der Zustellung des Zahlungsbefehles und wird entweder auf dem Wege der Pfändung oder der Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt.
Lohnt sich die Betreibung?
Im Betreibungsfall müssen Sie als Gläubiger die Gebühren im Voraus bezahlen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Schuldner zahlungsfähig ist und ob Sie die juristisch korrekte Adresse kennen. Bei Unternehmen holen Sie zusätzlich zur Bonitätsprüfung auch einen Handelsregisterauszug oder weitere Informationen (Schweizerisches Handelsamtsblatt) ein.
Betreibung vermeiden
Jeder neue Kunde bedeutet auch ein neues Risiko.
Deshalb ist die Prüfung von Neukunden ein wichtiger Bestandteil des Forderungsmanagements nach dem Motto: "Vorbeugen ist besser als heilen".
Erst prüfen, dann liefern
Bevor Sie bei Neukunden eine Lieferung ausführen, holen Sie Informationen zu Adresse und Bonität und allenfalls Wirtschaftsauskünfte ein. Dies gilt für Unternehmen wie auch Privatpersonen. Je nach Grösse der Bestellung oder des Auftrags sollte diese Prüfung mehr oder weniger umfangreich sein, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen zu können.
Adressprüfung:
Sie stellen sicher, dass der Kunde tatsächlich existiert, Sie die Ware an den richtigen Ort liefern und die korrekte Adresse auf der Rechnung steht.
Bonitätsprüfung:
Sie erhalten die Möglichkeit, die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden einzuschätzen. Eine Bonitätsprüfung kann auch bei bestehenden Kunden Sinn machen, wenn z.B.:
- Zahlungen nicht mehr pünktlich erfolgen,
- der Auftrag stark von bisherigen abweicht,
- Personal/Management oft wechselt.
Handelsregisterauszug:
Bei Unternehmen holen Sie zusätzlich zur Bonitätsprüfung auch einen Handelsregisterauszug oder weitere Informationen (Schweizerisches Handelsamtsblatt) ein. Somit wissen Sie Bescheid über den Hauptsitz und Filialen des Unternehmens, Kapital- und Besitzverhältnisse, Organe und Zeichnungsberechtigungen, usw. Diese Informationen sind je nach Sachverhalt wichtig, um das Risiko bei der Lieferung auf Rechnung einzuschätzen.
Alternativen zur Betreibung
Ein persönliches Gespräch mit dem Kunden hat schon manches Problem gelöst. Auch eine Zahlungsvereinbarung ist eine sinnvolle Alternative zur Betreibung.
Kunden kontaktieren
Oft sind Liquiditätsprobleme der Grund, weshalb ein Schuldner eine offene Forderung nicht begleicht. Suchen Sie das Gespräch mit dem Kunden und versuchen Sie, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Ratenzahlungsvereinbarung
Damit geben Sie dem Kunden die Möglichkeit, eine Forderung in Ratenzahlungen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen. Empfohlen werden monatliche Zahlungen. Die Raten werden in der Regel proportional zur Höhe der Schuld festgelegt. Wichtig: das Dokument muss vom Schuldner unterzeichnet sein.
Schuldanerkennung
Eine Abzahlungsvereinbarung bringt zwei Vorteile mit sich. Erstens ist im Forderungsmanagement eine gütliche immer einer rechtlichen Lösung vorzuziehen. Zweitens gilt eine schriftliche Vereinbarung als eindeutige Schuldanerkennung und bietet somit mehr Rechtssicherheit. Denn im Falle einer Betreibung dient die Schuldanerkennung als Rechtsöffnungstitel.