Adressauskunft
Prüfen Sie die Adresse jedes neuen Kunden, unabhängig
davon, ob es sich um eine Privatperson oder um ein
Unternehmen handelt. Achten Sie darauf, ob es sich um
den Hauptsitz oder um eine Zweigniederlassung des Unternehmens
handelt. Im Betreibungsfall muss bei Unternehmen
der Hauptsitz, bei Privatpersonen der Wohnsitz berücksichtigt werden.
Die Einwohnerkontrolle einer Gemeinde erteilt nur Adressauskünfte über ansässige Privatpersonen. Handelt es sich bei Ihrem Schuldner um eine juristische Person, prüfen Sie die Adresse über einen Handelsregisterauszug (www.zefix.ch).
Elektronische Adressprüfung einer Privatperson