Beweismittel für das rechtliche Inkasso
Das Inkasso stellt ein juristisches Verfahren dar. Deswegen sind
Beweismittel unerlässlich. Es kann sein, dass ein Schuldner plötzlich
behauptet, dass er nie einen Vertrag mit Ihnen eingegangen
ist, dass er die Ware/Leistung nie erhalten hat oder dass die Ware/Leistung mangelhaft war. Wollen Sie nun die Forderung einklagen,
liegt die Beweislast bei Ihnen. Sammeln Sie deshalb immer
alle Beweise schriftlich. Führen sie ein Archiv, in dem Sie die Dokumente schnell
finden. Dazu zählen Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, schriftliche Mitteilungen
des Schuldners und vor allem eine Schuldanerkennung. Verfügen Sie über
keine schriftlichen Beweismittel, müssen Sie die Rechtmässigkeit der Forderung
anderweitig vor Gericht beweisen – was sich unter Umständen als schwierig und
kostspielig erweisen kann.
Eine Schuldanerkennung ist aus zwei Gründen von Vorteil. Erstens gilt sie als Beweis für das Bestehen der Forderung. Zweitens können Sie im Betreibungsverfahren nur mit einer Schuldanerkennung eine provisorische Rechtsöffnung erwirken, sollte der Schuldner Rechtsvorschlag erheben. Deshalb sollten Sie beim Start des Inkassos über eine schriftliche Schuldanerkennung des Schuldners verfügen. Fordern Sie den Kunden während des Mahnprozesses, jedoch spätestens bei der letzten Mahnung dazu auf, Ihnen einen Vorschlag zur Tilgung der Schuld zu machen. Dies können Vorschläge wie Teilzahlung, Stundung oder Verlängerung der Zahlungsfristen sein. Auch wenn der Vorschlag für Sie nicht annehmbar ist, gilt er als Schuldanerkennung (sofern dieser rechtsgültig unterzeichnet ist).
Höhe der Forderung
Der dritte Punkt einer Inkassoabklärung bezieht sich auf den Betrag der Forderung.
Die Kosten des Inkassoprozesses müssen in einem tragbaren Verhältnis zur
Höhe der Forderung stehen. Die Prozesskosten wiederum hängen vom gewählten
Inkassoverfahren ab. Die Kosten für die Zustellung eines Zahlungsbefehls, einer Konkursandrohung, des Rechtsöffnungsverfahrens usw. hängen direkt von der Höhe
der Forderung ab. Grundsätzlich gilt: Je höher das Guthaben, desto eher ist das
Einleiten der Betreibung sinnvoll. Das rechtliche Inkasso von Forderungen unter
CHF 500 macht in den meisten Fällen nur bei gegebener Bonität des Schuldners Sinn.