Einleiten der Betreibung
Haben Sie sich dazu entschlossen, Ihre Forderung gegenüber
dem Schuldner auf dem Rechtsweg durchzusetzen,
müssen Sie die Betreibung einleiten. Die gesetzlichen
Bestimmungen über das Vorgehen bei einer Betreibung
sind im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs
(SchKG) für die ganze Schweiz einheitlich geregelt. Die
Betreibung ist in die zwei Phasen Einleitungsverfahren und
Vollstreckungsverfahren aufgeteilt.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die zwei häufigsten Betreibungsformen – die Betreibung auf Pfändung und die Betreibung auf Konkurs. Andere Formen der Betreibung, wie beispielsweise die Betreibung auf Pfandverwertung oder die Wechselbetreibung, werden nicht erwähnt. Über das Vorgehen bei diesen speziellen Formen der Betreibung geben Ihnen die Mitarbeitenden von Collecta gerne Auskunft. Ebenso stehen sie Ihnen für den Vollzug einer solchen Betreibung zur Verfügung.
Einleitungsverfahren gemäss SchKG