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Details zur Zahlungsfrist

Ein wichtiger Punkt beim Rechnung stellen ist die Zahlungsfrist. Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Länge der Zahlungsfrist. Der Rechnungssteller kann diese beliebig festsetzen.

Im Allgemeinen gilt die ungeschriebene Regel von 30 Tagen Zahlungsfrist. Grund dafür ist, dass die meisten Unternehmen wie auch Privatpersonen ihre Zahlungen einmal im Monat tätigen.

Seit 2009 weist der Trend jedoch zu kürzeren Fristen von 10 bis 20 Tagen hin. Die Gründe für die verkürzten Zahlungsfristen sind vielfältig. Einerseits hat sich die Zahlungsmoral der Schweizerinnen und Schweizer verschlechtert. Allein von 2008 bis 2009 stellte der Verband Schweizerischer Inkassoinstitute einen Anstieg der Zahlungsverzögerung von durchschnittlich 15 auf 20 Tage fest.

Anderseits sind in Krisenzeiten die Unternehmen auf Liquidität angewiesen oder Firmen im Online-Geschäft können über ein straffes Liquiditätsmanagement die Preise tief halten. Manchmal ist eine kurze Zahlungsfrist auch psychologischer Natur: lautet die Rechnung auf 10 Tage, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass das Geld wenigstens nach 30 Tagen eintrifft.

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