Entscheidend ist, wann das Geld ankommt
Oft nehmen Kunden an, es genüge, die Zahlung am letzten Tag der Zahlungsfrist in Auftrag zu geben. Das ist falsch. Geldschulden sind Bringschulden, das heisst, am letzten Tag der Zahlungsfrist muss das Geld beim Empfänger oder auf seinem Konto gutgeschrieben sein. Ein Kunde muss die Zeit für die Abwicklung und allfällige Verzögerungen mit einberechnen.
Das Nichteinhalten der Zahlungsfrist kommt insbesondere bei Ordnungsbussen im Verkehr teuer zu stehen. Am Tag nach Ablauf der Frist wird das Strafverfahren eröffnet – auch wenn das Geld an diesem Tag eintrifft. Die Kosten gehen zu Lasten des Verkehrssünders.