Grundlage
Das Vorgehen für eine Betreibung ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) für die ganze Schweiz einheitlich geregelt. Zuständig für Betreibungen sind die Beamten der ca. 430 Betreibungsämter. Seit 2016 verfügen alle Betreibungsämter über eSchKG (elektronische Datenübertragung).
In der Schweiz werden jährlich rund
- 3 Mio. Betreibungen eingeleitet.
- 2,3 Mrd. CHF Verluste aus Konkursverfahren geschrieben.
- 1,7 Mio. Pfändungsvollzüge durchgeführt.
(Quelle: Bundesamt für Statistik, 6.4.2020)