Kostenvorschuss
Wie beim Betreibungsbegehren ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, die dem Betreibungsamt entstehenden Kosten für die Fortsetzung des Verfahrens vorzuschiessen. Nach Eingabe des Fortsetzungsbegehrens erhält der Gläubiger eine Rechnung. Die Gebühren richten sich nach dem Forderungsbetrag.
Forderungsbetrag in CHF | Gebühr in CHF |
bis 100 | 17.00 |
bis 500 | 30.00 |
bis 1000 | 50.00 |
bis 10'000 | 70.00 |
bis 100'000 | 100.00 |
bis 1'000'000 | 200.00 |
über 1'000'000 | 410.00 |
Beilagen
Zahlungsbefehl, falls er von einem anderen Betreibungsamt ausgestellt wurde. Wurde Rechtsvorschlag erhoben, so ist dem Begehren um Fortsetzung der Betreibung der Entscheid (allenfalls versehen mit einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung), durch welchen der Rechtsvorschlag beseitigt worden ist, beizulegen. Wurde provisorische Rechtsöffnung erteilt, so muss ferner nachgewiesen werden, dass eine Aberkennungsklage nicht erhoben, zurückgezogen oder rechtskräftig abgewiesen worden ist.