Konkursandrohung
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner die Konkursandrohung zu. Der Schuldner hat eine Frist von 20 Tagen, um die Forderung zu begleichen. Lässt er die Frist ungenutzt verstreichen, können Sie beim zuständigen Richter mittels Konkursbegehren die Eröffnung des Konkurses beantragen.
Konkursbegehren
Wiederum müssen Sie die Initiative ergreifen und das Konkursbegehren beim zuständigen Gericht einreichen.
Wichtig: Bevor Sie den Konkursantrag stellen, prüfen Sie ein weiteres Mal, ob die zu erwartenden Gerichts- und Konkurskosten in einem vertretbaren Verhältnis zu Ihrer Forderung stehen. Denn nach Gesetz haften Sie als Gläubiger für sämtliche Verfahrenskosten bis zur rechtskräftigen Einstellung des Konkursverfahrens.
Da das Gericht nicht weiss, ob die Kosten durch das Vermögen des Schuldners gedeckt werden, kann es einen Vorschuss verlangen. Je nach Kanton oder Richter kann dieser Vorschuss bis zu mehreren Tausend Franken betragen.