Betreibungsbegehren
Es liegt am Gläubiger, eine Betreibung einzuleiten. Heutzutage erfolgt die Betreibung in der Regel elektronisch über eSchKG (elektronische Datenübertragung zwischen Betreibungsämtern und Dritten). Als erstes müssen die Daten manuell oder mittels Datenübermittlung im eSchKG-System erfasst werden. Mit wenigen Klicks wird die Betreibung eingeleitet, d.h. das Betreibungsbegehren erstellt und an das zuständige Betreibungsamt übermittelt. (Es können mehrere Betreibungen gleichzeitig gestellt werden.)
Muster Betreibungsbegehren