Kostenvorschuss
Grundsätzlich ist der Gläubiger verpflichtet, die dem Betreibungsamt entstehenden Kosten für einen Zahlungsbefehl vorzuschiessen. Nach Eingabe der Betreibung erhält der Gläubiger eine Rechnung sowie ein Doppel des Zahlungsbefehls. Die Gebühren richten sich nach dem Forderungsbetrag.
Forderungsbetrag in CHF | Gebühr in CHF |
bis 100 | 20.30 |
bis 500 | 33.30 |
bis 1000 | 53.30 |
bis 10'000 | 73.30 |
bis 100'000 | 103.30 |
bis 1'000'000 | 203.30 |
über 1'000'000 | 413.30 |