Pfändungsankündigung
Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner die Pfändungsankündigung zu, worin ihm nochmals eine angemessene Zahlungsfrist gewährt wird. Ist er nicht in der Lage, den geforderten Betrag innert der ihm gesetzten Frist zu begleichen, hat er zur Pfändung auf dem Betreibungsamt zu erscheinen.