Forderungseingabe
Innerhalb der gesetzten Frist müssen Sie Ihre Ansprüche inklusive Zins und Betreibungs- und Konkurskosten beim Konkursamt anmelden. Die Eingabe der Forderung ist kostenlos, sofern sie innert Frist erfolgt. Sie müssen den Schuldner nicht selbst betrieben haben, um beim Konkurs die Forderung eingeben zu können. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Kunden, die Ihnen gegenüber noch offene Rechnungen haben und der Konkursbetreibung unterstehen, überwachen lassen (Monitoring). In diesem Falle würden Sie über einen allfälligen Schuldenruf unverzüglich informiert.
Praxisbeispiel
Zurück zum Tierfutterfall: Der Konkurs über die Heimtierbedarf AG wurde eröffnet. Der Fall ist komplex, da es sich um fünf Filialen mit einem Hauptgeschäft handelt. Der Schuldenruf erfolgt Ende Oktober 2011. Tierfutter AG aus Zug hat offene Forderungen von CHF 1’500 gegenüber der Heimtierbedarf AG. Tierfutter AG liest das SHAB regelmässig und reagiert sofort auf den Schuldenruf mit der Forderungseingabe. Füllen Sie die Eingabe mit Klick auf die Felder aus.