Schlussbericht
Als Abschluss des Konkursverfahrens reicht die Konkursverwaltung dem Konkursgericht einen Schlussbericht ein.
Schlusspublikation
Der Konkursrichter erklärt den Konkurs als geschlossen und das Konkursamt publiziert den Schluss des Konkurses. Juristische Personen werden nach der Durchführung eines Konkursverfahrens und nach der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven, sofern dagegen keine Einsprache erfolgt, im Handelsregister gelöscht.