Verwertung der Aktiven und Verteilung
Die Konkursverwaltung verwertet die Aktiven durch öffentliche Versteigerung oder freihändigen Verkauf. Anschliessend erstellt sie einen Verteilungsplan.
Konkursdividende/Verlustschein
Vom Erlös werden vorerst die entstandenen Kosten in Abzug gebracht. Verbleibt ein Überschuss, wird dieser den Gläubigern nach Massgabe Ihrer Rangfolge und im Verhältnis zu ihrer Forderung verteilt (Konkursdividende). Für den ungedeckten Teil Ihrer Forderung erhalten Sie bei einer juristischen Person einen Verlustausweis, bei einer natürlichen Person einen Konkurs-Verlustschein.
Der Verlustausweis berechtigt Sie, die in Ihren Büchern geführte Forderung definitiv abzuschreiben und allenfalls bereits abgelieferte Mehrwertsteuer zurückzufordern.
Der Konkursverlustschein berechtigt den Gläubiger, neu entdecktes Vermögen mit Arrest belegen zu lassen. Im Gegensatz zur Pfändung stellt der Konkursverlustschein kein provisorischer Rechtsöffnungstitel dar, wenn der Schuldner die Konkursforderung nicht anerkannt hat. Die Verjährungsfrist für Verlustscheine beträgt 20 Jahre.