Rechtsvorschlag beseitigen
Jetzt wird die Sachlage komplex. Will der Gläubiger die Betreibung fortsetzen, muss er erst den Rechtsvorschlag beseitigen. Dazu sieht das Gesetz drei Möglichkeiten vor:
Die Wahl des Verfahrens hängt von den Beweismitteln ab, die dem Gläubiger zum Nachweis seiner Forderungen zur Verfügung stehen. Die Verfahren erfordern teilweise juristische Sachkenntnis. Unter Umständen muss ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Betrachten wir die Verfahren etwas genauer.