Richtig
Über 90 Prozent aller Pfändungen sind Lohnpfändungen. Der Arbeitgeber des Schuldners wird über die Lohnpfändung informiert. Er ist verpflichtet, den gepfändeten Lohnanteil dem Betreibungsamt monatlich abzuliefern. In der Praxis wird vielfach eine „stille Lohnpfändung“ vereinbart. Der Schuldner verpflichtet sich, den gepfändeten Betrag selber an das Betreibungsamt abzugeben, damit der Arbeitgeber nichts von der Betreibung erfährt.