Pfändungsurkunde
Das Ergebnis der Pfändung wird dem Gläubiger und dem Schuldner in der Pfändungsurkunde mitgeteilt.
Ab Stellung des Fortsetzungsbegehrens bis zum Versand der Pfändungsurkunde dauert es in der Regel 1.5 - 3 Monate. Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Pfändung vollzogen werden kann.
Die Pfändungsurkunde wird mit eSchKG elektronisch übermittelt.
Muster Pfändungsurkunde