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Pfändungsurkunde

Das Ergebnis der Pfändung wird dem Gläubiger und dem Schuldner in der Pfändungsurkunde mitgeteilt.

Ab Stellung des Fortsetzungsbegehrens bis zum Versand der Pfändungsurkunde dauert es in der Regel 1.5 - 3 Monate. Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Pfändung vollzogen werden kann.

Die Pfändungsurkunde wird mit eSchKG elektronisch übermittelt.

 

Muster Pfändungsurkunde
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