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Verwertungsbegehren

Wurden beim Schuldner Sach- oder Vermögenswerte gepfändet, können Sie frühestens einen Monat, spätestens ein Jahr nach der Pfändung die Verwertung verlangen. Mit eSchKG wird das Verwertungsbegehren automatisch erstellt.

 

Muster Verwertungsbegehren
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Achtung

Füllen Sie das Formular vollständig aus, ansonsten wird es vom Betreibungsamt mit Kostenfolge zurückgewiesen.

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