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Inkasso Ratgeber

Das Erarbeiten von Lösungen mit dem Kunden
Bisher wurde davon ausgegangen, dass nach der Rechnungsstellung und während des Mahnlaufes kein persönlicher oder telefonischer Kontakt mit dem Kunden stattgefunden hat. In Fällen, in denen der Kunde weder auf Zahlungserinnerung, Mahnung, noch auf Betreibungsandrohung reagiert hat (keine Bezahlung und kein Kontakt), kann davon ausgegangen werden, dass ein Problem vorliegt. Der Kunde will oder kann Ihre Rechnung nicht bezahlen. In den meisten Fällen ist Letzteres der Fall, und dieser Umstand ist sowohl für Sie als auch für Ihren zahlungsunfähigen Kunden unangenehm.

Ziel des professionellen Forderungsmanagements ist es, die für Sie bestmögliche Lösung zu finden. Das rechtliche Inkasso (siehe Phase 3) stellt den letzten Schritt dar und ist nur in den wenigsten Fällen die zweckmässige Lösung. Denn in Phase 3 nimmt der Aufwand entsprechend zu. Deshalb sollten erst andere Lösungen in Erwägung gezogen werden.

Abzahlung
Meist sind Liquiditätsprobleme der Grund, weshalb Ihr Kunde die Rechnung nicht begleicht. In solchen Situationen lohnt es sich, wenn Sie ihm die Chance geben, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Eine Möglichkeit ist der Abzahlungsvertrag, in dem der Kunde seine Schuld in Raten begleichen kann. Ein Abzahlungsvertrag bringt zwei Vorteile mit sich. Erstens ist im Forderungsmanagement eine gütliche immer einer rechtlichen Lösung vorzuziehen. Zweitens können Sie den Kunden dazu bewegen, mit dem Abzahlungsvertrag eine Schuldanerkennung zu unterzeichnen. Diese Schuldanerkennung ist von Vorteil, sollte die Forderung trotz Abzahlungsvertrag auf dem Rechtsweg eingefordert werden müssen.

Aus diesem Grund sollte die Möglichkeit eines Abzahlungsvertrags in der zweiten Mahnung und sicher in der Betreibungsandrohung erwähnt werden. Fordern Sie den Kunden auf, mit Ihnen in Kontakt zu treten und die Modalitäten eines solchen Vertrages zu besprechen. Der Kunde wird dieses professionelle Auftreten schätzen, zudem kann es sich positiv auf die weitere Geschäftsbeziehung auswirken. Wichtig ist, dass Sie auf eine umgehende erste Ratenzahlung bestehen und dem Kunden darlegen, dass Sie beim Ausbleiben einer Zahlung unverzüglich rechtliche Schritte einleiten. Es ist auf eine juristisch korrekte Ausgestaltung eines Abzahlungsvertrages zu achten, da dieser Vertrag, wie bereits erwähnt, bei nötigen rechtlichen Schritten als Beweisdokument dient.

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