Zur Ratgeber Startseite Zurück zum Betreibungsschalter Plus
Inkasso Ratgeber

Pfändungsverlustschein
Ein Pfändungsverlustschein gegen eine Privatperson stellt einzig fest, dass diese zum Zeitpunkt des Pfändungsvollzugs nicht über genügend verwertbares Vermögen verfügte, um Ihre Forderung ganz oder teilweise zu decken. Der Pfändungsverlustschein berechtigt Sie daher, neu entdecktes Vermögen jederzeit mit Arrest belegen zu lassen, sowie zur provisorischen Rechtsöffnung.

Bis sechs Monate nach erstmaliger Ausstellung des Verlustscheine kann die Betreibung gegen den Schuldner fortgesetzt werden, ohne dass hierfür ein neuer Zahlungsbefehl ausgestellt werden muss. Ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Denn jede neue Pfändung ist mit hohen Gebühren verbunden, die Sie bezahlen müssen, wenn das neue Verfahren zu keinem positiven Ergebnis führt.

Konkursverlustschein
Anders verhält es sich beim Konkursverlustschein. Wie der Pfändungsverlustschein stellt dieser einen Arresttitel dar, der Sie jederzeit zur Beschlagnahme von schuldnerischem Vermögen berechtigt; unabhängig davon, ob der Schuldner die im Verlustschein beurkundete Forderung anerkannt hat oder nicht. Hingegen stellt der Konkursverlustschein keinen provisorischen Rechtsöffnungstitel dar, wenn der Schuldner die Konkursforderung nicht anerkannt hat.

Eine neue Betreibung gegen den Konkursschuldner setzt voraus, dass dieser seit dem Konkurs neues Vermögen gebildet hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre Forderung im vorangegangenen Konkursverfahren nicht angemeldet haben und nicht im Besitz eines Konkursverlustscheines sind. Bevor Sie den Schuldner aufgrund eines Konkursverlustscheines neu betreiben, prüfen Sie dessen finanziellen Verhältnisse genau. In vielen Kantonen wird bei Vorlage eines Konkursverlustscheines eine Steuerauskunft erteilt, selbst dann, wenn im betreffenden Kanton das Steuerregister nicht öffentlich ist.

Verlustscheine bewirtschaften
Überprüfen Sie Ihre Verlustscheine periodisch. Schreiben Sie den Schuldner nach einer gewissen Zeit wieder an und fordern Sie ihn zur Zahlung auf. So zeigen Sie ihm, dass Sie die Forderung nicht vergessen haben.

   
1
Lassen Sie einen Schuldner anhand eines Monitorings beobachten. Des Weiteren können Sie seine Bonität wiederholt prüfen. Achten Sie darauf, ob der Schuldner erneut betrieben wurde.
   
2
Inkassobüros bieten Dienste zur Bewirtschaftung von Verlustscheinen an. Dies geschieht in den meisten Fällen auf Erfolgsbasis und kann sich durchaus lohnen. Wenden Sie sich bei Fragen an die Mitarbeitenden von Collecta, die Sie gerne beraten.
© COLLECTA AG Datenschutz Impressum Nutzungsbestimmungen