Finanzielle Situation des Schuldners
Prüfen Sie anhand einer umfassenden Bonitätsanalyse, ob der Schuldner noch
über finanzielle Mittel verfügt. Im Idealfall haben Sie bereits eine Bonitätsprüfung des Kunden gemacht. Stellen Sie fest, ob sich etwas verändert hat. Bestellen Sie
beim zuständigen Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug Ihres Kunden. Voraussetzung ist ein Interessennachweis (z.B. Vertrag, Lieferschein, Rechnung).
Handelt es sich bei Ihrem Schuldner um eine juristische Person, holen Sie zusätzlich die verfügbaren Wirtschaftsauskünfte ein. Am besten lassen Sie den Schuldner gleich überwachen (Monitoring), damit Sie bei Veränderungen unverzüglich informiert werden.
Der Betreibungsregisterauszug zeigt Ihnen, wie oft Ihr Schuldner bereits betrieben worden ist und ob aus vergangenen Betreibungen noch Forderungen oder Verlustscheine (da zum Zeitpunkt der Pfändung kein verwertbares Vermögen bestand) bestehen. Sollte dies der Fall sein, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Achten Sie dabei auf die Daten der Betreibungen. Je näher Sie am aktuellen Datum sind, desto wahrscheinlicher ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Weitere Indikatoren sind erfolglose Betreibungen von Steuer- und AHV-Forderungen (Letzteres vorwiegend bei Gesellschaften).
Im Falle von juristischen Personen kann der Konkurs von einem anderen Gläubiger schon beantragt worden sein, oder das Konkursverfahren läuft bereits. Schuldenrufe werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Lassen Sie einen Schuldner überwachen, werden Sie bei entsprechenden Veränderungen umgehend informiert. Grundsätzlich gilt: Je höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, desto kleiner ist bei einer Betreibung Ihre Chance auf Erfolg.