Forderungseingabe
Die Eingabe der Forderung ist kostenlos, sofern sie innert
Frist erfolgt. Sie müssen den Schuldner nicht selbst
betrieben haben, um beim Konkurs die Forderung eingeben
zu können. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Kunden, die Ihnen
gegenüber noch offene Rechnungen haben und der Konkursbetreibung unterstehen, überwachen lassen (Monitoring). In diesem Falle würden Sie über einen
allfälligen Schuldenruf unverzüglich informiert. Die angemeldeten Forderungen
werden von der Konkursverwaltung geprüft. Sie entscheidet über ihre Zulassung
oder Abweisung. Danach wird ein Kollokationsplan erstellt und im Konkursamt aufgelegt
(kann vom Gläubiger eingesehen werden). Falls Ihre Forderung ganz oder
teilweise abgewiesen wurde, werden Sie vom Konkursamt informiert und können
dagegen ein Rechtsmittel einlegen.
Verbleibt nach der Verwertung der Aktiven und nach Abzug der Massakosten ein Überschuss, wird dieser den Gläubigern nach Massgabe ihrer Rangfolge und im Verhältnis zu ihrer Forderung verteilt (Konkursdividende). Wurde das Konkursverfahren im summarischen Verfahren durchgeführt, gehen in der Regel die Gläubiger in der dritten Klasse leer aus. Im ordentlichen Verfahren können Sie dagegen zumindest mit einer kleinen Dividende rechnen. Für den ungedeckten Teil Ihrer Forderung erhalten Sie bei einer juristischen Person einen Verlustausweis, bei einer natürlichen Person einen Verlustschein.