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Inkasso Ratgeber

Forderungseingabe
Die Eingabe der Forderung ist kostenlos, sofern sie innert Frist erfolgt. Sie müssen den Schuldner nicht selbst betrieben haben, um beim Konkurs die Forderung eingeben zu können. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Kunden, die Ihnen gegenüber noch offene Rechnungen haben und der Konkursbetreibung unterstehen, überwachen lassen (Monitoring). In diesem Falle würden Sie über einen allfälligen Schuldenruf unverzüglich informiert. Die angemeldeten Forderungen werden von der Konkursverwaltung geprüft. Sie entscheidet über ihre Zulassung oder Abweisung. Danach wird ein Kollokationsplan erstellt und im Konkursamt aufgelegt (kann vom Gläubiger eingesehen werden). Falls Ihre Forderung ganz oder teilweise abgewiesen wurde, werden Sie vom Konkursamt informiert und können dagegen ein Rechtsmittel einlegen.

Verbleibt nach der Verwertung der Aktiven und nach Abzug der Massakosten ein Überschuss, wird dieser den Gläubigern nach Massgabe ihrer Rangfolge und im Verhältnis zu ihrer Forderung verteilt (Konkursdividende). Wurde das Konkursverfahren im summarischen Verfahren durchgeführt, gehen in der Regel die Gläubiger in der dritten Klasse leer aus. Im ordentlichen Verfahren können Sie dagegen zumindest mit einer kleinen Dividende rechnen. Für den ungedeckten Teil Ihrer Forderung erhalten Sie bei einer juristischen Person einen Verlustausweis, bei einer natürlichen Person einen Verlustschein.

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